Erwerbsminderungsrente
Schätzen Sie die Größenordnung Ihrer möglichen Erwerbsminderungsrente nach SGB VI ab.
Wichtig zum Pflegegrad: Für die Erwerbsminderungsrente brauchen Sie keinen Pflegegrad — und ein Pflegegrad erhöht sie auch nicht. Das SGB VI kennt keine Zulage, die daran anknüpft; Pflegegrade steuern Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Über die Rentenhöhe entscheiden Ihre Entgeltpunkte, die Zurechnungszeit und der Abschlag.
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Grunddaten
Grundlage für Zurechnungszeit und Abschlag
Der Tag, ab dem die Erwerbsfähigkeit gemindert ist — nicht der Tag der Antragstellung.